Breites interreligiöses Bündnis plädiert für Gottesbezug in Saar-Verfassung
Ein breites religionsübergreifendes Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar sowie muslimischen Gemeinden spricht sich für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Saarländischen Verfassung aus. „Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Saarländischen Verfassung ist Ausdruck historischer und kultureller Kontinuität, identitätsstiftend und ein Beitrag zur Schärfung des verfassungsrechtlichen Werteprofils", heißt es in einem von Spitzenvertretungen der Religionsgemeinschaften unterzeichneten gemeinsamen Appell. Dieser gemeinsame Schulterschluss in einem politischen Anhörungsverfahren der drei abrahamitischen Religionen sei vermutlich bundesweit einzigartig, betont das Bündnis.
Die Landesverfassung enthält seit dem Beitritt des Saarlandes zum Bundesgebiet 1957 keine Präambel. Der derzeit vorliegende Entwurf aus dem Herbst 2025 verzichtet auf den Gottesbezug. Am 22. Januar findet eine Anhörung im Rechtsausschuss des Landtags statt.
In einer gemeinsamen Erklärung schlagen die Bistümer Trier und Speyer, die Evangelischen Kirchen im Rheinland und der Pfalz, die Synagogengemeinde Saar, der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Saarland e.V.(VIKZ) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) vor, in die Präambel eine Formulierung nach dem Vorbild des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.“
Aus Sicht des interreligiösen Bündnisses würde ein Gottesbezug in der Präambel den geschichtlich-kulturellen Ursprung der grundlegenden Verfassungswerte sichtbar machen. „Diese Verfassungswerte – insbesondere Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit – verdanken sich in hohem Maße den religiösen geschichtlichen Wurzeln“, heißt es in der Begründung der Religionsgemeinschaften.
Zwar sei die saarländische Bevölkerung überwiegend christlich geprägt, doch neben anderen Religionen wie insbesondere dem Judentum und dem Islam könnten sich in der vorgeschlagenen Formulierung auch Menschen wiederfinden, die
keinen religiösen Bezug haben, die Werte der Verfassung aber dennoch mittragen. Ein Gottesbezug in der Verfassung würde außerdem deutlich machen, dass alle staatliche Macht und Weisheit nicht absolut, sondern begrenzt sei. Damit verbunden sei eine klare Absage an jede Form des Totalitarismus.



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